Sich im Internet vorab einen Überblick zu verschaffen, ist inzwischen selbstverständlich geworden. Viele Begriffe (wie zum Beispiel: abstrakte Verweisbarkeit, Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen, Progression, Forderungsausfalldeckung, ... ) können im Schadensfall von entscheidender Bedeutung sein.
Deshalb ist eine persönliche Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsmakler unerlässlich.
Gern überprüfe ich Ihren bestehenden Versicherungsschutz, zeige Ihnen mögliche Deckungslücken auf, biete Alternativen, die zukünftige Betreuung Ihrer Verträge und meine Unterstützung im Schadensfall an.
Neben der Konzeptberatung habe ich mich auf folgende Bereiche spezialisiert:
- Berufsunfähigkeitsversicherungen und mögliche Alternativen
- Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente, betriebl. Altersvorsorge, Lebens-und Rentenversicherungen, Fondssparpläne)
- Krankenzusatzversicherungen (z.B.: Zahnzusatzversicherungen)
Weitere Angebote für Sie:
- Immobilienfinanzierungen
- Kredite
- Girokonten & Kreditkarten
- Strom-und Gasvergleiche
- gesetzliche Krankenkassen
- Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Andreas Haensel
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitversichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich ausführlich beraten lassen.